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Partnereinrichtungen

Vereinbarung zur Datenverarbeitung

Version vom 4. Oktober 2026. Arbeitsdokument, derzeit in rechtlicher Prüfung. Es ergänzt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Partnereinrichtungen.

1. Rollen

Für die Daten ihrer Lernenden und ihrer Administratoren ist die Einrichtung Verantwortliche: Sie entscheidet über deren Verwendung. Conversa handelt als Auftragsverarbeiter: Es verarbeitet sie ausschließlich zur Erbringung des Dienstes und auf Weisung der Einrichtung. Die Daten der selbstständigen Trainer der Börse und der Privatkunden von Conversa fallen nicht unter diese Vereinbarung.

2. Gegenstand, Art und Dauer

Gegenstand der Verarbeitung ist das Üben des Sprechens in einer Fremdsprache: Gespräche mit einem KI-Tutor, Videositzungen mit Trainern, Bewertung, Fortschrittsverfolgung und Übermittlung der Ergebnisse an die Einrichtung. Sie dauert so lange wie der Vertrag.

3. Daten und betroffene Personen

Video und Ton der Videositzungen werden live zwischen den Teilnehmenden übertragen und nicht aufgezeichnet. Es werden keine sensiblen Daten im Sinne von Artikel 9 DSGVO abgefragt; die Einrichtung achtet darauf, keine solchen Daten zu hinterlegen.

4. Verpflichtungen von Conversa

5. Weitere Auftragsverarbeiter

Conversa setzt Dienstleister ein für: das Hosting der Server und Daten (in Frankreich), die Online-Zahlung, den E-Mail-Versand, die Transkription und die Sprachsynthese, die konversationelle und bewertende künstliche Intelligenz, den Video-Avatar und die Übertragung der Videositzungen. Einige dieser Dienstleister verarbeiten Daten außerhalb der Europäischen Union; diese Übermittlungen sind durch die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission oder einen Angemessenheitsbeschluss abgesichert.

Die namentliche Liste der weiteren Auftragsverarbeiter wird der Einrichtung auf einfache Anfrage mitgeteilt. Conversa informiert sie über jede Ergänzung oder jeden Austausch, und die Einrichtung kann aus berechtigtem Grund widersprechen; kommt keine Einigung zustande, kann sie kostenfrei kündigen.

6. Aufbewahrungsfristen

7. Vertragsende

Am Ende des Vertrags kann die Einrichtung die Ergebnisse ihrer Lernenden über ihren Bereich oder per API abrufen. Sofern nichts anderes gewünscht wird, löscht Conversa anschließend ihre Daten, einschließlich der Backups, innerhalb von drei Monaten, mit Ausnahme der Daten, die gesetzlich aufbewahrt werden müssen.

8. Pflichten der Einrichtung

Die Einrichtung informiert ihre Lernenden über die Verarbeitung (Zwecke, Fristen, Rechte), verfügt über eine Rechtsgrundlage dafür und übermittelt nur die erforderlichen Daten an Conversa. Sie ist die Ansprechpartnerin der betroffenen Personen; Conversa leitet ihr jede Anfrage weiter, die direkt bei Conversa eingeht.

Siehe auch die Datenschutzerklärung und das Impressum.